Prüfung von Schutzmaßnahmen – ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Nach DGUV V3 §5 Absatz 1 sind Prüffristen so zu bemessen, dass Mängel mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden. Richtwerte können aus der DGUV V3 und der Betriebssicherheitsverordnung, §3 Gefährdungsbeurteilung entnommen werden. DGUV V3 Anhang1 Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Anlage / Betriebsmittel Prüffrist Richt- und Maximal-Werte Art der Prüfung Prüfer – Ortsveränderlicheelektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)- Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen- Anschlussleitungen […]
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