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DIN VDE 0100 Prüfung

Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100

Wer elektrische Anlagen bis AC 1000 V bzw. DC 1500 V plant, errichtet, erweitert oder ändert, muss die einschlägigen Normen berücksichtigen: DIN VDE 0100, das Harmonisierungsdokument HD 384 und die IEC-Publikation IEC 60364. Die Anwendungsgebiete der Norm sind umfangreich. Sie betreffen unter anderem Wohn- und Gewerbeanwesen, öffentliche Bauten, Industrieanwesen, landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen, vorgefertigte Gebäude, Caravan- und Campingplätze, Baustellen, Messen und Marinas.

Wichtigkeit der Prüfung und deren Dokumentation

Die Prüfung der elektrischen Sicherheit von neu errichteten, erweiterten oder geänderten elektrischen Anlagen muss heutzutage für jeden im Elektrohandwerk Beschäftigten zur Auftragsabwicklung dazugehören. Die Prüfung und deren Dokumentation dienen für den Kunden als Nachweis, dass die elektrische Anlage den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht und die Elektro-Installationsarbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Durch die Aushändigung des Prüfberichtes erhält der Kunde einen schriftlichen Nachweis hierüber.

Aber nicht nur für den Kunden ist die Prüfung und Dokumentation von großer Bedeutung. Kommt es zu einem Schadensfall oder anderen Streitigkeiten, kann nachgewiesen werden, dass die elektrische Anlage zum Abnahmezeitpunkt ordnungsgemäß errichtet war. Mit der Neuausgabe der IEC 60364, die für die Erstprüfung in Deutschland als DIN VDE 0100-600 umgesetzt wurde, wird die bisher bekannte DIN VDE 0100-610(VDE 0100-610):2004-04 abgelöst. Die Anforderungen an die wiederkehrende Prüfung wurden für Deutschland in die DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1):2008-06 als Anhang zu DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2005-06 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ aufgenommen.

Prüfungsabnahme

Der Ablauf der Prüfung

Bevor elektrische Anlagen vom Benutzer in Betrieb genommen werden, ist vom Errichter eine Prüfung durch Besichtigen, Erproben und Messen durchzuführen. Diese Prüfungen müssen, soweit sinnvoll, während der Errichtung und nach Fertigstellung durchgeführt werden. Dieses gilt insbesondere für das Besichtigen, welches bereits während der gesamten Errichtungsphase vorzunehmen ist. Beim Besichtigen, Erproben und Messen muss eine Gefährdung von Personen und eine Schädigung von Eigentum und Betriebsmitteln ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Prüfbericht festzuhalten.

Erstprüfungen sind sowohl bei neu errichteten als auch bei geänderten und erweiterten Anlagen vorzunehmen. Bei Änderungen und Erweiterungen beschränkt sich die Prüfung auf die Feststellung, dass die geänderten und erweiterten Anlagenteile den Normen der Reihe DIN VDE 0100 entsprechen und die Sicherheit der bestehenden Anlagen nicht beeinträchtigt wird.

Bei der Durchführung der Prüfung müssen der prüfenden Person entsprechende Dokumentationen, wie Schalt- und Übersichtspläne sowie Unterlagen zur eindeutigen Identifizierung der Schutzorgane, Schaltgeräte und sonstigen Betriebsmittel nach DIN VDE 0100-510, Abschnitt 514.5 zur Verfügung stehen. Bei einfachen Anlagen ist dafür eine Übersicht in Form einer Liste oder Tabelle ausreichend.

Der Prüfbericht

Der Bericht muss den Anlagenumfang der geprüften Anlage sowie die Ergebnisse der Besichtigung, Erprobung und Messung enthalten.

Der Prüfbericht muss folgende Mindestangaben enthalten:

  • Allgemeine Angaben (Name und Anschrift des Auftraggebers und des Auftragnehmers, die Bezeichnung der Prüfprotokolle für die Dokumentation von Messwerten (Protokoll-Nr.), die Bezeichnung des Objekts, etc.)
  • Bewertung der Prüfung
  • Prüfstelle, Prüfer, Prüfdatum und Unterschrift