Nach DGUV V3 §5 Absatz 1 sind Prüffristen so zu bemessen, dass Mängel mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden.
Richtwerte können aus der DGUV V3 und der Betriebssicherheitsverordnung, §3 Gefährdungsbeurteilung entnommen werden.
DGUV V3 Anhang1 Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
| Anlage / Betriebsmittel | Prüffrist Richt- und Maximal-Werte | Art der Prüfung | Prüfer |
| – Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)- Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen- Anschlussleitungen mit Stecker- bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss |
Richtwert 6 Monate auf Baustellen 3 Monate. Wird bei der Prüfung eine Fehlerquote <2% erreicht, kann die Prüffrist verlängert werden.Max.werte: auf Baustellen, Fertigungs- und Werkstätten ein Jahrin Büros oder unter ähnl. Bedingungen zwei Jahre. |
auf ordnungs- gemäßen Zustand |
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Prüfen umfasst alle Maßnahmen, mit denen festgestellt wird, ob sich das gesamte elektrische Betriebsmittel in einem normgerechten Zustand befindet.
Bestimmungsgemäße Gebrauchsmöglichkeit feststellen.
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